Rechtsprechung
OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Normenkontrolle ; Verlängerung einer Veränderungssperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 17
Bauleitplanung: Verlängerung einer Veränderungssperre wegen umfangreicher Planungen [Bundesgartenschau]
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 08.06.1983 - 2 A 4.81
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
- OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Papierfundstellen
- DÖV 1985, 249
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82
Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Berlin, 03.01.1991 - 2 A 10.90
Bauplanungsrecht, Veränderungssperre, faktische Zurückstellung, einstweiliger …
verzögerungsverursachende Ungewöhnlichkeit nicht zu vertreten hat (vgl. dazu im einzelnen BVerwG 51, 121 sowie den Beschluß des Senats vom 13. Juli 1984 - OVG 2 A 4.81 - = BRS 42 Nr. 101). - OVG Berlin, 31.01.1997 - 2 A 5.96
Bauleitplanung: Maßgeblicher Zeitpunkt für Planaufstellung und Bürgerbeteiligung, …
Dabei sind Mängel, die in der Sphäre des Plangebers auftreten - z.B. eine zur Verzögerung führende Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte oder ein sich als zu umfangreich erweisender Zuschnitt des Plangebietes -, in der Regel auf ein Fehlverhalten zurückzuführen (vgl. dazu insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 121 = BRS 30 Nr. 76 und den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 13. Juli 1984, BRS 42 Nr. 101).